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Klasse I ATPL und CPL
(Airline Transport Pilot License)
(Commercila Pilot License) für Verkehrsflugzeugführer, Berufsflugzeugführer, Verkehrshubschrauberführer, Berufshubschrauberführer, Luftschiffführer, Flugingenieure, Freiballonführer und Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder
Klasse II - PPL
(Private Pilot License) für Privatflugzeugführer, Privathubschrauberführer, Segelflugzeugführer, Freiballonführer

Erläuterung:
LBA (Luftfahrtbundesamt)
ROBB (Regierung von Oberbayern)
hier bekommen Sie den 
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Facharzt für Allgemeinmedizin
-Flugmedizin-
Untersuchungen der Klasse I - ATPL + CPL
und Klasse II - PPL nach den neuen europäischen Tauglichkeitsrichtlinien
Untersuchungen
Je nach den Vorschriften des LBA bzw. der FAA werden für die einzelnen Lizenzklassen unterschiedliche Untersuchungen durchgeführt.
Diese schließen immer eine körperlich- interne Untersuchung, die Prüfung der vorgeschriebenen Augenfunktionen und des Hörvermögens, die Messung des Lungenvolumens, Blut- und Urinuntersuchungen, ein Ruhe-EKG, sowie diverse weitere apparativ- technische Untersugen ein.
Der Gesetzgeber verlangt, daß wir alle Untersuchungen, auch die Entnahme der Blut- und Urinproben, unmittelbar während der fliegerärztlichen Untersuchung in der Praxis durchführen.
Benötigte Unterlagen
Zu den Untersuchungen sind folgende Unterlagen mit zu bringen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuell gültige Pilotenlizenz
- Log-Buch (blaues Flugbuch mit eingetragenen Flugzeiten) oder Gesamtflugzeit und Flugstunden seit der letzten fliegerärztlichen Untersuchung
- letzter fliegerärztlicher Augenuntersuchungsbefund
- bei Brillenträgern: Kopie des letzten Brillenrezeptes
- persönliche, vom Luftfahrtamt zugeteilte Referenznummer

zur fliegerärztlichen Untersuchung
Hinweis: die Anmeldung für einen Untersuchungstermin per e-mail ist unverbindlich. Erst wenn wir Ihnen den Terminwunsch bestätigen konnten ist der Termin verbindlich
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Kosten
Die Kosten für fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen werden von den Kassen nicht übernommen. Wir berechnen jedoch nur Honorare in Höhe der GOÄ. Die genaue Höhe der Untersuchungskosten für die unterschiedlichen Lizenzen nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Europäische Vorschriften
Im Rahmen der europäischen Harmonisierung sind seit 1.5.2003 für Luftfahrtpersonal aller klassen die neuen europäischen Vorschriften laut JAR-FCL3 gültig.
Auf Anfrage teilen wir Ihnen gerne die für Sie relevanten Details mit.
Praxisurlaub
Piloten, aus deren Unterlagen wir ersehen können, daß eine Lizenzverlängerung in unsere Urlaubszeit fällt, verständigen wir rechtzeitig vorher schriftlich.
Bitte reagieren Sie dann sofort, denn erfahrungsgemäß drängen sich vor und nach einem Urlaub alle Terminwünsche. Bei den Sprechzeiten erfahren Sie, wann unser Praxis- Team im Urlaub ist.
Sonstiges
Beim Arbeitsamt Frankfurt/Main existiert eine Vermittlungsstelle für Piloten.
(Telefon 069/2171-2093 oder 069/2171-0)

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